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   BVerwG, 08.09.1953 - III A 8.53   

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https://dejure.org/1953,14
BVerwG, 08.09.1953 - III A 8.53 (https://dejure.org/1953,14)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1953 - III A 8.53 (https://dejure.org/1953,14)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1953 - III A 8.53 (https://dejure.org/1953,14)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 4
  • NJW 1953, 1886
  • NJW 1954, 47 (Ls.)
  • MDR 1954, 58
  • DVBl 1954, 17
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1953 - III A 8.53
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 24. Februar 1953 (vgl. u.a. DVBl. 1953 S. 206, DÖV 1953 S. 214 und MDB, 1953 S. 281) seine ausschließliche Befugnis zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG für solche Gesetze verneint, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949, verkündet sind, die Frage, ob seine Zuständigkeit für die Gesetze gelte, welche zwar erst nach diesem Zeitpunkt, aber noch vor dem Zusammentreten des Bundestages, also dem 7. September 1949, ergangen sind, hat es dabei unentschieden gelassen.
  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51

    Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1953 - III A 8.53
    Dann kann aber - entgegen der anscheinend vom Bundesgerichtshof, wenn auch nur für bestimmte Übergangsregelungen, in den Urteil vom 21. Mai 1953 - III ZR 272/51 - (abgedruckt NJW 1953 S. 1298 ff. [BGH 21.05.1953 - III ZR 272/51]) vertretenen Ansicht - eine behördliche Einrichtung, in der es überhaupt keine im Sinne des Art. 97 Abs. 2 GG unabhängigen Richter gibt, ein Gericht im Sinne des Grundgesetzes nicht darstellen.
  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1953 - III A 8.53
    Erst von da an, nicht schon mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, wird älteres Recht nach Art. 124, 125 GG Bundesrecht, erst von diesem Zeitpunkte an kann es daher als Maßstab für die Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG gelten (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1953 - NJW 1953 S. 618, DÖV 1953 S. 436 -).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings in einem Urteil vom 8. September 1953 (BVerwGE 1, 4) die Verfassungswidrigkeit der auch im vorliegenden Verfahren umstrittenen Bestimmung des Soforthilfegesetzes in eigener Zuständigkeit festgestellt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 7 A 11145/14

    Bonitätsprüfung des Verpflichtungsgebers; Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens;

    Die aus Billigkeitsgründen gebotene Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kostenschuldners kann vielmehr entsprechend allgemeinen kostenrechtlichen Grundsätzen auch erst im Verfahren der Stundung, der Ermäßigung oder des Erlasses geprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4 . 13 - BVerwGE 1 4 9, 65 [ 7 4 Rn. 1 7] unter Hinweis auf sein Urteil vom 1 6 .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 7 A 11043/13

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen bei Einstellung der Leistungen

    Überdies heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2011 - 5 C 25.10 - BVerwGE 1 4 1, 77 (80 f . Rn. 2 0 ) wiede r , unter einer "Leistung" der Jugendhilfe, an welche die § § 86 ff. SGB VIII für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe anknüpften, seien "unabhängig von der Hilfeart und -form im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen zu verstehen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden" seien.
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